ordination-auf-bekenntnisse

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Sabrina asked 5 Jahren ago

Hallo, auf welche Bekenntnisse wird man in der EKiR ordiniert? Gibt es eine Auswahl oder ist es fix gesetzt?

1 Antworten
Volker LehnertVolker Lehnert Mitarbeiter answered 5 Jahren ago

Vielen Dank für Ihre Frage, Sabrina.
Die Bekenntnisfrage wird in der Evangelischen Kirche im Rheinland durch das Ordinationsgesetz geregelt. Da heißt es in § 3 Abs. 2:

“Bei der Ordination erfolgt die Verpflichtung auf das Zeugnis der Heiligen Schrift, wie es ausgelegt ist in den drei altkirchlichen Glaubensbekenntnissen, sowie in den lutherischen Bekenntnisschriften unserer Kirche:

dem Augsburgischen Bekenntnis, der Apologie, den Schmalkaldischen Artikeln, dem Großen und dem Kleinen Katechismus Martin Luthers
oder
in der reformierten Bekenntnisschrift unserer Kirche: dem Heidelberger Katechismus
oder
in den reformatorischen Bekenntnisschriften unserer Kirche

und
wie es aufs Neue bekannt worden ist, in der Theologischen Erklärung der Bekenntnissynode von Barmen.”

Das heißt: Zwischen den ersten drei Möglichkeiten kann frei gewählt werden. Die Barmer Theologische Erklärung ist obligatorisch, weil die Evangelische Kirche im Rheinland in der Tradition der Bekennenden Kirche steht und die Präambel der Kirchenordnung unmittelbar an Barmen These I anknüpft.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Antwort weiterhilft.

Beste Grüße
Kirchenrat Dr. Volker Lehnert
Ausbildungsdezernent